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Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist die gesetzliche Betreuung.
Als Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt "Opferrecht" verstehen wir den Umgang mit Mandanten, die einen schwierigen / traumatischen Lebensweg hinter sich haben. Oftmals ist nicht mehr die Kraft dazu da, sich um die eigenen Angelegenheiten zu kümmern. In diesen Fällen bleibt oftmals nur noch die Möglichkeitt, im Rahmen einer freiwillig gesetzlichen Betreuung den Überblick zu behalten und die Angelegenheiten zu regulieren.
Manche Mandanten werden durch ihre Vergangenheit immer wieder eingeholt, sodass hier oftmals auch ein anwaltliches Vorgehen kombiniert werden muss (z. B. Veranlassung einer einstweilige Anordnung nach Gewaltschutzgesetz gegen Familienangehörige oder ähnliches).
Uns ist es wichtig, unsere Mandanten nicht nur zu "verwalten", sondern ihnen auch hilfreich zur Seite zu stehen. Dieses ist uns möglich, da wir in einem interdisziplinären Team aus Rechtsanwältin, Krankenschwester, Psychologische Beraterin und muttersprachlich türkische Mitarbeiterin arbeiten.